Inhalt der Courage-Zeitung 04/2018

Frauenrechte hart erkämpft - gestern und heute
Schwerpunkt/Thema
- Novemberrevoltution 1918 - eine Revoltution erkämpft Frauenrechte
- 1918-2018: Meilensteine und Kämpfe für die Gleichberechtigung und Rechte der Frau
- Umstrittener § 218 und §219a - keine Kriminalisierung von Ärzt*innen
- Courage forder Recht auf Selbstbestimmung der Frau
- Solidarität mit den streikenden Pflegekräften
Courage
- Neugründung Couragegruppe Schweinfurt
- aufstehen für den Frieden
- Courage live - vor Ort
- Wichtiger Erfolg von Courage im Berufungsprozess gegen den "Verfassungsschutz"
- Aktiv gegen Gewalt an Frauen
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Die bundesweite Herbstdemo der Montagsdemobewegung hat sich dieses Jahr mit der Demo des Bündnisses #unteilbar „Solidarität statt Ausgrenzung – für eine offene und freie Gesellschaft“ zusammengeschlossen. Inzwischen unterstützen 500 Organisationen den Aufruf des Bündnisses. Es werden Zehntausende am Samstag in Berlin erwartet.
Gegen die rasante Rechtsentwicklung der Regierung ist der breite Zusammenschluss aller fortschrittlichen, frauenbewegten, umweltbewegten, antifaschistischen und revolutionären Kräfte notwendig – das muss auf der Straße auch sichtbar sein.
Diese Demo wird ein Zeichen setzen, dass Frauen, Arbeiter*innen, Jugendliche, Aktive in der Flüchtlingssolidarität und Umweltschützer*innen … - alle, die eine Rechnung mit der Regierung offen haben, sich dieser Rechtsentwicklung entgegenstellen!
Deshalb: kommt und mobilisiert zur Demo am Samstag!
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Die beiden Kasseler Frauenärztinnen Nora Szász und Natascha Nicklaus stehen seit Mittwoch, dem 29.08.2018, vor Gericht. Wie Kristina Hänel sind sie von "Lebensschützern" angezeigt worden. Die beiden haben auf ihrer Website als eine von mehreren Leistungen "Schwangerschaftsabbruch" aufgeführt. Nun droht ihnen eine Verurteilung nach §219a.
Der Frauenverband Courage hat ihnen den folgenden Solidaritätsbrief geschickt:
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Pressemitteilung des Frauenverbands Courage e.V. vom 26. August 2018
Der Frauenverband Courage e.V. hatte im September 2014 gegen seine Erwähnung im Verfassungsschutzbericht NRW von 2013 Klage eingereicht. Diese war vom Verwaltungsgericht Düsseldorf im Juni 2015 zurückgewiesen worden. Das ließ sich Courage nicht gefallen und legte dagegen Berufung ein. Die Berufungsverhandlung fand am 7. August 2018 vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes NRW in Münster statt.
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